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Sommerzeltlager 2024 in Eschwege

14. bis 24. Juli 2024

Der Zeltplatz in Eschwege bei unserem letzten Besuch

Anmeldungen Online

Die Anmeldungen für das Lager steht für Teilnehmer aus den vergangenen Jahren sowie für Neu-Teilnehmer online zur Verfügung. 

 

Ziel-Ort

Im Jahr 2024 führt uns das Sommerzeltlager nach Eschwege. Unsere Zelte schlagen wir am Meinhardsee am Campingplatz "Werra-Meißner-Camping" auf. Unser Platz liegt an einigen Fischteichen und einem nahegelegenen Strandbad. Unser Zeltplatz bietet uns neben dem Strandbad aber auch viele weitere Möglichkeiten mit viel Platz rund um unsere Zeltstadt sowie einer nahegelegene Sportanlage. Die Stadt Eschwege liegt ganz in der Nähe und lädt, wie der gesamte Werra-Meißner-Kreis zu zahlreichen Aktivitäten ein.


Weitere Informationen

  • Alle weiteren Informationen mit Preisen, Reise-Informationen, Abfahrts- und Rückkehrzeiten erhaltet Ihr in unserer
    Ausschreibung
  • Vorab-Information an unserem Info-Stand: Sonntag, 24. März im Rahmen des verkaufsoffenen Sonntags (14-18 Uhr, Eberstädter Straße, Nähe Gasthaus "Die Rose")
  • Info-Mittag für alle angemeldeten Teilnehmer: Samstag, 22. Juni (15 Uhr, DLRG-Vereinsheim).
  • Fragen vorab: Jederzeit gerne per E-Mail
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Rechtliche Informationen, Datenschutz, Foto- und Video-Rechte

Aufsichtspflicht und Ausflüge

Da wir ein aktives Outdoorzeltlager mit viel Abenteuer, Spiel, Spaß und Freizeit sind, machen wir während des Zeltlagers 3-4 Ausflüge um unseren Teilnehmern auch die umliegende Gegend zu zeigen. Mit der Anmeldung beim Sommerzeltlager geben Sie als Erziehungsberechtigte uns die stellvertretende Aufsicht für Ihr Kind während der Ausflüge und des gesamten Zeltlagers weiter.

Diese Zustimmung ist erforderlich. Rein rechtlich geht die Aufsichtspflicht bei einer solchen Freizeit immer an das Betreuer-Team über.

Auf dem Anmeldebogen oder der Online-Anmeldung können Sie uns separat mitteilen, ob auch "abenteuerlichere" Ausflüge (z.B. Kletterpark, Eislaufbahn, Kanu-Fahren, Kletter- oder Boulderhalle) für Ihr Kind in Frage kommen.

Für Kinder, die Angst haben, bieten wir bei solchen Dingen üblicherweise ein Ausweichprogramm an. Unabhängig von Ihrer Zustimmung prüfen wir natürlich, ob ein Kind für die Aktivität geeignet ist und richten uns mit den Schwierigkeitsstufen danach. Liegt keine Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten vor, nimmt der Teilnehmer automatisch am Ersatzprogramm teil.

Erweiterte Erste-Hilfe-Leistungen durch das Betreuer-Team

Immer mal wieder müssen wir kleinere Erste-Hilfe-Maßnahmen in unserem Zeltlager durchführen, egal ob äußere Wundverletzungen oder Zeckenbisse. Die Gesundheit sowie die ordnungsgemäße Versorgung Ihrer Kinder hat selbstverständlich höchste Priorität. Sie können im Anmeldeformular oder der Online-Anmeldung uns Ihr Einverständnis erteilen, dass wir im Falle eines Zeckenbisses oder eines anderen Notfalls über die normale Erste-Hilfe hinausgehende Versorgungsmaßnahmen vor Ort ergreifen dürfen.

Im Falle eines Zeckenbisses würden wir z.B. versuchen die Zecke entsprechend zu entfernen und nur bei den ersten Anzeichen zu einer Verschlechterung der Situation einen Arzt aufsuchen. Geben Sie uns die Zustimmung nicht, würden wir die Zecke durch einen Arzt entfernen lassen.

Bei akuten Notfällen leisten wir natürlich unabhängig von Ihrer Zustimmung solange Erste Hilfe bis entsprechendes Fachpersonal das übernimmt. Sie werden selbstverständlich in solch einem Fall immer sofort informiert!

Einwilligungserklärung zur Nutzung von Fotoaufnahmen gemäß Art. 6 DSGVO

Gegenstand

Fotografische Aufnahmen sowie Video-Aufnahmen der/des Teilnehmers alleine oder in Gruppen mit anderen Teilnehmern oder Betreuern während der kompletten Freizeit.

Verwendungszweck

Die Aufnahmen dienen der Veröffentlichung im Internet zur Darstellung der Freizeit in einer Bildergalerie, in News-Artikeln und auf unseren Social-Media-Präsenzen (Facebook, Twitter, Instagram); zur dekorativen Ausgestaltung unserer Webpräsenz und Darstellung in Zeitungsartikeln. Weiterhin erhalten alle Teilnehmer und Betreuer auf Wunsch nach der Freizeit ggf. eine DVD oder BlueRay mit den Aufnahmen. Auch werden Teile der Aufnahmen im Kreise von Betreuern, Teilnehmern und deren Eltern im Rahmen eines Abschluss-Abends vorgeführt. Zusätzlich kann die DLRG Pfungstadt die Aufnahmen intern zur Verbesserung unserer Freizeitenangebote auswerten.

Erklärung

Durch die Anmeldung erklärt der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter sein Einverständnis mit der unentgeltlichen Verwendung der fotografischen Aufnahmen seiner Person für die oben beschriebenen Zwecke. Eine Verwendung der fotografischen Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahmen an andere Dritte ist unzulässig.

Diese Einwilligung ist für die Teilnahme an der Freizeit notwendig.

Datenschutz

Für die Durchführung der Veranstaltung sind wir auf Ihre Daten angewiesen. Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die Verwendung ihrer Daten durch uns.

Die Datenverarbeitung erfolgt durch DLRG Ortsgruppe Pfungstadt e.V., Fabrikstraße 9, 64319 Pfungstadt vertreten durch Holger Heisel, Thomas Siesenop, Helge Hilbers, Marcus Siesenop.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der ordnungsgemäßen Planung, Durchführung und Abrechnung der ausgeschriebenen Veranstaltung. Alle angegeben personenbezogenen Daten werden hierfür zur Erfüllung des durch die Anmeldung entstehenden Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und uns benötigt. Eine Anmeldung und Teilnahme an den Veranstaltungen kann ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht erfolgen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b. der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO)).

Wir geben Ihre Daten grundsätzlich nicht an Dritte im Sinne von Art. 4 Nr. 10 DS-GVO weiter. Bei manchen Veranstaltungen können Sie angeben, ob wir Daten zur Bildung von Fahrgemeinschaften weitergeben dürfen. In diesem Fall geben wir Ihren Namen, die Anschrift, E-Mail-Adresse und angegebene Telefonnummern an die anderen Teilnehmer heraus. Bei Lehrgängen und damit zusammenhängenden Prüfungen kann es vorkommen, dass andere Gliederungsebenen der DLRG, bei Erste-Hilfe-Kursen die Berufsgenossenschaften oder bei Führerscheinen und Sprechfunkzeugnissen andere Stellen mitwirken und zur Aufgabenerfüllung Daten bekommen.

Bei Veranstaltungen mit Übernachtung werden Ihre Daten erforderlichenfalls dem Betreiber der Unterkunft zur Verfügung gestellt. Teilweise müssen wir Ihre Daten auch zu Abrechnungszwecken an andere Stellen (z.B. Gemeinde oder Sportbund) weitergeben. Für diesen Fall werden während der Veranstaltung erforderlichenfalls noch Teilnehmer-Listen ausgefüllt.

Die Daten von Nicht-Mitgliedern werden spätestens mit Ablauf des zehnten des auf die Erhebung folgenden Jahres gelöscht und ggf. erstellte Ausdrucke vernichtet. Die Daten von Mitgliedern werden über diesen Zeitraum hinaus gespeichert, wenn Sie den Erwerb einer Qualifikation nachweisen.

Sie haben ein Recht auf Auskunft über Sie betreffende Daten, die durch uns verarbeitet werden (Art. 15 DS-GVO). Sofern Daten unrichtig sind, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung dieser Daten (Art. 16 DS-GVO). Außerdem haben Sie gemäß Art. 17 DS-GVO das Recht eine Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Sollte diese Löschung auf Grund gesetzlicher Pflichten, z.B. von Aufbewahrungspflichten, nicht möglich sein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten von der Verarbeitung einschränken (Art. 18 DS-GVO). Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Verarbeitung ihrer Daten. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich. Eine Teilnahme ohne die Bereitstellung der Daten ist nicht möglich.