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Gefährliches Wintervergnügen

Eisflächen auf Seen

Veröffentlicht: Dienstag, 5. Januar 2010
Autor: Online-Redation

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft warnt bundesweit vor unvorsichtigem Betreten von Eisflächen auf Seen und Flüssen. Das Lagezentrum der DLRG Pfungstadt hat seinen mittelfristigen Lagebericht kurzfristig angepasst und warnt seither unter www.dlrg-pfungstadt.de/lagezentrum/ über die Risiken von zugefrorenen Seen.

Jedes Jahr verdeutlichen dramatische Unglücksfälle die Gefahren dieses Wintervergnügens. Insbesondere Kinder, die die Gefahr noch schlechter einschätzen können sind immer wieder Opfer. Durch das eiskalte Wasser sind viele Verunglückte so geschockt, dass Sie sich nicht an der Oberfläche halten können. Durch die schnell fortschreitende Unterkühlung lässt auch die Muskelaktivität nach, so dass auch geübte Schwimmer schnell unter Wasser geraten. Hinzu kommt die schwere Winterkleidung, die sich mit Wasser vollsaugt und den Verunfallten nach unten zieht.

Die DLRG rät daher auf die Dicke der Eisfläche zu achten. Damit sie kleine Personengruppen trägt, muss sie durchgängig mindestens 10 cm Dick sein. Insbesondere an Zuflüssen oder in Strömungsbereichen kann die Dicke der Eisfläche erheblich unter den Werten an anderen Stellen im Gewässer liegen. Bei dem geringsten Zweifel sollte man daher lieber verzichten. Hinweise auf eine zu dünne Eisdecke geben z.B. dunkle Flecken in der Eisdecke oder teilweise nicht gefrorene Stellen. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt werden üblicherweise keine Eisflächen auf Gewässern von den Behörden für das Eislaufen freigegeben. Die sicherste Variante ist daher einen Ausflug zur Eissporthalle oder zu einer künstlichen Eisfläche (z.B. in Rossdorf) zu machen.

Stellt man auf der Eisfläche eines zugefrorenen Gewässers verdächtiges Knistern oder Knacken fest, sollte man sich vorsichtig flach auf die Eisfläche legen und sich liegend Richtung Ufer bewegen. Außerdem sollte man weitere Wintersportler warnen. Ausflüge zu zugefrorenen Binnengewässern sollte man prinzipiell nie alleine durchführen, damit im Notfall jemand Hilfe holen kann.

Ist eine Person ins Eis eingebrochen, ist die restliche Eisfläche sofort zu verlassen. Auch sollte man von unüberlegten Hilfeversuchen absehen. Ein Erst-Helfer muss bei einer solchen Hilfeleistung immer von einer weiteren Person abgesichert werden. Weiterhin ist nach einem Eiseinbruch umgehend der Rettungsdienst zu verständigen. Die eingebrochene Person braucht in jedem Fall auch nach Rettung aus dem Wasser professionelle Hilfe, da es sehr schnell zu einer gefährlichen Unterkühlung kommt.

Eisregeln auf der DLRG-Bundeswebseite