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Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der DLRG Ortsgruppe Pfungstadt am 28. April 2023 (Achtung! Neuer Termin) soll durch die Mitglieder eine neue Satzung verabschiedet werden. Alles was man dazu wissen muss, sowie den kompletten Entwurf, findet Ihr auf dieser Seite.
Zur neuen Satzung
Im Rahmen der Corona-Pandemie haben viele Vereine festgestellt, dass sie teilweise nur schwer bis gar nicht handlungsfähig waren, da viele neue digitale Kommunikationsmöglichkeiten in den jeweiligen Satzungen nicht vorgesehen waren. Durch ein Eingreifen des Gesetzgebers mit zahlreichen Ausnahmeregelungen konnte die Zeit in der Pandemie zwar gut überbrückt werden, aber wir sind als Verein hier auch entsprechend aufgefordert worden unsere Satzung den modernen Gegebenheiten anzupassen. Dazu gehört z.B. die Möglichkeit digitale Versammlungen durchzuführen, wichtige Mitteilungen auch in textform (also per E-Mail) zu versenden und vieles mehr.
Gleichzeitig haben wir auch selbst an unserer letzten Jahreshauptversammlung festgestellt, dass wir teilweise nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind, z.B. bei der Form der Einladung.
Es wäre zwar auch möglich gewesen die bisherige Satzung anzupassen, statt komplett neuzufassen, aber dies wäre ein deutlich größerer Aufwand gewesen.
Für die Mitglieder ändert sich zunächst nichts. Die Mitgliedschaft und die Mitgliedsbeiträge bleiben in der bisherigen Form bestehen. Auch der Vorstand sowie alle Verantwortlichen nach dem BGB bleiben genauso bestehen, wie bisher.
Änderungen gibt es z.B. bei der Form der Einladung zu Jahresversammlung. Hier kann nun auch per E-Mail eingeladen werden. Auch können z.B. Anträge von Mitgliedern per Mail eingereicht werden.
Eine Vereinssatzung ist heutzutage ein juristisch wichtiges Dokument. Letztlich ist es ohne rechtliche Beratung kaum noch möglich, eine gesetzeskonforme Vereinssatzung selbst zu erstellen. Die Mustersatzungen des DLRG Landesverbands sind rechtlich und auch von Seitens der Finanzämter bereits geprüft. Dadurch konnten erhebliche Kosten und Aufwände gespart werden.
Die DLRG Ortsgruppe Pfungstadt ist als eingetragener Verein weiter eine eigenständige Rechtseinheit. In der neuen Satzung werden zwar die Abhängigkeiten zu den übergeordneten DLRG-Gliederungen nun detaillierter beschrieben, diese galten aber bereits bisher schon häufig durch Regelungen der DLRG Bezirks-, Kreis- und Landesverbände.
Die bisherige Einladungsregelung in der Satzung war an dieser Stelle nicht eindeutig. Bei einer so weitgreifenden Änderung, wie einer Satzungsneufassung, haben wir mit der schriftlichen Einladung Rechtssicherheit hergestellt.
Die Jahreshauptversammlung entscheidet per Abstimmung durch die Mitglieder über die Neufassung der Satzung. Es können im Vorfeld schriftliche Erweiterungs- oder Änderungs-Anträge gestellt werden.
Der neuen Satzung muss mit zweidrittel-Mehrheit zugestimmt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Anschließend wir die Satzung dem Registergericht zur letztlichen Prüfung und Eintragung vorgelegt.
In der jetzigen vorgelegten Form ist die Neufassung der DLRG Ortsgruppe bereits von der übergeordneten DLRG-Gliederung (DLRG Bezirk Darmstadt-Dieburg e.V.) genehmigt worden. Sollten während der Sitzung Änderungen beschlossen werden, ist eine erneute Genehmigung nötig.